AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Bunde für Seminarveranstaltungen (im folgenden SB genannt).
Stand 2019
A. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von SB, die vom Kunden beauftragt werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung von SB durch den Kunden erkennt dieser die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt SB mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Beratung, Planung und Durchführung von Seminar-Veranstaltungen, Workshops, Coachings und ähnlichen Leistungen.
Es ist SB gestattet, in vorheriger Absprache mit dem Kunden zur Erbringung der Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt SB gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen SB und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch SB erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von SB ist nicht vorgesehen.
2. Film- und Bildaufnahmen
Auf allen Seminaren von SB werden Film- und Fotoaufnahmen angefertigt, die in der Presse, in Printmedien, im Internet (z.B.Homepage SB) und sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) zu werblichen Zwecken für SB veröffentlicht werden können. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Mit der Teilnahme an den Seminaren erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne das es einer ausdrücklichen Erklärung durch die betreffende Person bedarf.
3. Durchführung der Vertragsleistungen
Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. SB wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Terminen und Fristen führen, für die SB nicht einsteht.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für SB kostenlos erbracht werden.
SB erbringt eine Dienstleistung, daher sind die Parteien sich darüber einig, dass SB keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die durchzuführende Leistung schuldet.
4. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, streng vertraulich. SB verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.
5. Copyright / Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen, von SB oder seinen beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.
Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern.
6. Gewährleistung und Haftung
Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet SB in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
SB haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihm im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Rücktritt durch SB
Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung von SB oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich SB vor, den Seminartermin zu verschieben bzw. abzusagen. In den vorgenannten Fällen lässt SB den Kunden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zukommen und bemüht sich nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden um Ersatztermine. Alternativ erstattet SB etwaige bereits gezahlte Honorare in vollem Umfang zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines von SB abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadenersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden
8. Vertragsrücktritt (Stornierungskosten) und Verschiebung durch den Kunden
Bei Stornierung eines Seminars, gleich aus welchem Grund, steht SB ein Anspruch auf Ersatz der aus der Absage entstandenen Kosten zu.
Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Nettovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
• Absage der Veranstaltung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 30%
• Absage der Veranstaltung weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50%
Alle Entschädigungen zzgl. weiterer Stornierungskosten z.B., Technik, Personal, Flüge, Hotels etc. Diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die vereinbarten 100% -Preise laut Angebot. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet. Die Stornierung eines Auftrages bedarf immer der Schriftform.
Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Rechtzeitige Verschiebung des Seminars stellt eine Ausnahme von dieser Regelung dar. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kunde SB über die Verschiebung spätestens 14 Tage vor dem Seminar informiert (per Telefon, Email, Post) und nach Abstimmung und Rücksprache zwischen Kunde und SB ein Ersatztermin für das Seminar gefunden wird. Sollten Kosten aus der Verschiebung entstehen (Umbuchungskosten, Stornokosten Flug/Hotel o.ä.) so werden diese vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
9. Vergütung
Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Endabrechnung über den Betrag wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt. Dieser Betrag wird sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ausnahmen sind schriftlich um im Voraus festzulegen. Sollten Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum, z.B. mehrere Monate gehen, wird am Ende eines jeden Monats eine Zwischenrechnung gestellt und abgerechnet.
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Veranstaltungen werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden organisiert. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Schulungsräumen und vereinbarte bzw. notwendige Seminartechnik soweit nicht durch SB gestellt.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während einer Veranstaltung sowie die Reisekosten von SB werden vom Kunden übernommen und mit 0,50 Euro/km oder alternativ einer Bahnfahrt erster Klasse bzw. einer Flugreise zum Economy Tarif (mit Gepäck) angesetzt. Ausgangspunkt der Km-Berechnung ist der Wohnort von SB. Die Wahl des Verkehrsmittels steht SB frei, wobei die Interessen des Kunden, sowie auf stressfreies und effizientes Reisen geachtet wird.
10. Anbieterrecht
SB ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Kunden anzubieten. Punkt 4 gilt entsprechend.
B. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist für Deutschland München.
Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Sebastian Bunde
Stand Mai 2019